PROGRAMM

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Your Dome Tirol – Hausordnung

1. Geltung der AGBs

  1. Der Vertrag zwischen Your Dome (kurz YD) Betreiber und YD Besucher über den Besuch einer Filmvorführung oder Veranstaltung wird mit der Aushändigung der Eintrittskarte an den YD Besucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der YD Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (,,AGB“). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken vorbestellt.
  2. Mit der Übertragung der YD Karte auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der YD Karte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.
  3. Für Personen, die sich in den YD Räumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.

2. Erwerb der YD Karte

  1. Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Filmvorführung oder Veranstaltung ausgewiesenen Preise. Die Preise enthalten die Umsatzsteuer und andere Abgaben in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.
  2. Der YD Besucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte zu prüfen, ob er die Karte für die gewünschte YD Vorstellung oder Veranstaltung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen werden nicht berücksichtigt.
  3. Der YD Betreiber behält sich das Recht vor, YD Besuchern, die andere YD Besucher oder Mitarbeiter des YD Betreibers belästigen und/oder die sich Anordnungen des YD Personals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.
  4. Bei Vorbestellung müssen die Eintrittskarten spätestens 30 Minuten vor der Filmvorführung abgeholt und bezahlt werden. Nicht fristgerecht abgeholte Eintrittskarten kann der YD Betreiber ohne Rücksichtnahme auf die Vorbestellung verkaufen.
  5. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für wie immer abhanden gekommene Eintrittskarten wird nicht geleistet.

3. Zutritt zum Your Dome Saal

  1. Die Berechtigung, einer bestimmten Filmvorführung oder Veranstaltung beizuwohnen, wird mit der gültigen YD Karte ausgewiesen. Der YD-Betreiber ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der YD Besucher die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat.
  2. Der YD-Saal darf ohne eine gültige Eintrittskarte nicht betreten werden. Der YD Betreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu dem YD Saal zu verweigern bzw. den YD Besucher der Filmvorführung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte bis zum Ende der Vorführung aufzubewahren.
  3. Die Mitnahme von Waffen, Fotoapparaten, Digitalkameras, Video-, DVD- und ähnlichen Bild- oder Ton-Aufnahmegeräten in den YD Saal ist nicht gestattet. YD Besucher sind verpflichtet, derartige Gegenstände vor dem Betreten des YD Saals an der YD Kassa abzugeben und nach dem Verlassen des YD Saales abzuholen. Geräte, die binnen drei Tagen nach dem Tag der Vorstellung nicht abgeholt werden, werden dem Fundamt übergeben.
  4. Die Mitnahme von Speisen und/oder Getränken, die beim YD buffet erworben wurden, in den YD Saal ist mit Genehmigung des YD Betreibers zulässig. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränke in die Kinosäle ist jedenfalls unzulässig.
  5. Das YD Personal ist berechtigt, Taschen und Kleidung von YD Besuchern vor dem Eintritt und bei Verlassen des YD Saales zu durchsuchen. Verweigert oder verhindert der YD Besucher die Durchsuchung, wird der Zutritt in den YD Saal ohne Rückzahlung des Eintrittspreises verwehrt. Stellt sich nach Eintritt des Besuchers in den YD Saal heraus, dass er einen der verbotenen Gegenstände in den YD Saal mitgenommen hat, wird der YD Besucher ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung oder Veranstaltung verwiesen.

4. Verhalten im YD Saal

  1. YD Besucher können nach einer Mahnung des YD Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Filmvorführung oder Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie:
    a) sich weigern, ihren zugewiesenen Platz einzunehmen;
    b) andere YD Besucher vor oder während der Filmvorführung akustisch, durch ihr Verhalten oder ihren Geruch stören oder belästigen;
    c) im YD Saal rauchen;
    d) Essensreste auf den Boden werfen oder sonst den YD Saal verunreinigen;
    e) Waffen oder sonstige gemäß Punkt 11. verbotene Gegenstände – in den YD Saal mitnehmen, und zwar unabhängig davon, ob diese konkret benutzt werden oder nicht;
    f) ohne Genehmigung des YD Betreibers Speisen und/oder Getränke in den Kinosaal mitnehmen.
  2. Nach dem Ende der Filmvorführung oder Veranstaltung ist der YD Saal durch die bezeichneten Ausgänge zu verlassen. Der Aufenthalt im YD Saal ist nach dem Ende der Filmvorführung unzulässig.

5. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

  1. Filme (Laufbildwerke) sind urheberrechtlich geschützte Werke. Das Vervielfältigen, Verbreiten oder das öffentliche Aufführen dieser Werke ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers (Lizenzvereinbarung) ist gerichtlich strafbar. Bild- oder Tonbandaufnahmen während einer Filmvorführung sind daher (auch für private Zwecke) unter keinen Umständen zulässig.
  2. Liegen Gründe vor, anzunehmen, dass ein YD Besucher unzulässige Bild- oder Tonaufnahmen während der Filmvorführung oder Veranstaltung angefertigt hat oder anzufertigen versucht hat, kann ihn das YD Personal in angemessener Weise anhalten (§ 86 Abs 2 StPO). Das   YD Personal   wird die Anhaltung unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan bekannt geben.
  3. Die Anhaltung kann unterbleiben, wenn der YD Besucher der Aufforderung des YD Personals, seine Identität nachzuweisen nachkommt und das Gerät, mit dem die Bild- oder Tonaufnahme erfolgt sein könnte, in die Verwahrung des YD Personals übergibt. Der YD Betreiber wird in diesem Fall unverzüglich entsprechende rechtliche Schritte zur Klärung des Sachverhalts einleiten. Werden die in Verwahrung genommenen Gegenstände nicht binnen acht Wochen gerichtlich beschlagnahmt, werden sie dem YD Besucher an der YD Kassa zurückerstattet.  Eine Versendung der in Verwahrung übernommenen Gegenstände kann nur auf Kosten und Risiko des YD Besuchers erfolgen.

+43 5242 72129info@yourdome.tirolALTE LANDSTRAßE 15 | 6130 SCHWAZ | ÖSTERREICH